Agrarstrukturgesetz jetzt!

Wofür brauchen wir das Gesetz?

Wir brauchen ein Agrarstrukturgesetz, weil sich der Bodenmarkt in Niedersachsen in den vergangenen Jahren dramatisch verändert hat. Die Kauf- und Pachtpreise sind massiv gestiegen. Während Ackerland 2010 im Durchschnitt noch rund 20.000 Euro pro Hektar kostete, lag der Preis 2023 bereits bei etwa 65.000 Euro. Auch die Pachtpreise haben sich nahezu verdoppelt, von etwa 350 Euro pro Hektar im Jahr 2010 auf rund 650 Euro im Jahr 2023. Diese Entwicklungen setzen insbesondere kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe unter erheblichen wirtschaftlichen Druck.

Die Folgen sind deutlich sichtbar. Die Zahl der Betriebe ist von 41.730 im Jahr 2010 auf 33.320 im Jahr 2023 gesunken. Das sogenannte „Höfesterben“ schreitet voran, und das Prinzip „Wachse oder weiche“ prägt zunehmend die Landwirtschaft. Gleichzeitig werden landwirtschaftliche Flächen immer stärker als Kapitalanlage betrachtet. Außerlandwirtschaftliche Investorinnen und Investoren drängen auf den Markt und treiben die Preise weiter in die Höhe. Der Zugang zu Land wird dadurch für viele aktive Landwirtinnen und Landwirte immer schwieriger.

Ziele des Gesetzes:

Das Gesetz verfolgt vier zentrale Ziele: Erstens soll der starke Preisanstieg bei Kauf- und Pachtflächen gedämpft werden. Zweitens soll das „Wachse-oder-weiche“-Prinzip begrenzt und eine vielfältige Betriebsstruktur gesichert werden. Drittens sollen regionale Betriebsstrukturen gestärkt werden. Und viertens sollen außerlandwirtschaftliche Investorinnen und Investoren ausgebremst werden.

  1. Ziel: Preisanstiegsdämpfung

Zur Dämpfung des Preisanstiegs sieht das Gesetz vor, dass Kauf- oder Pachtverträge versagt werden können, wenn der vereinbarte Preis den regionalen Durchschnitt um mehr als 50 Prozent übersteigt. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine starre Preisobergrenze. Die Grenze orientiert sich am jeweiligen Durchschnittspreis und wächst mit diesem mit. Ziel ist es nicht, Preise einzufrieren, sondern extreme Ausreißer und spekulative Überbietungen zu verhindern – vergleichbar mit einer Mietpreisbremse. Es geht um eine Verlangsamung des Preisanstiegs und um das Ausbremsen von Wucherpreisen.

  1. Ziel: Verbesserung bzw. Sicherung der Agrarstruktur

Zur Sicherung der Agrarstruktur können Kauf- und Pachtverträge außerdem versagt werden, wenn eine übermäßige Flächenkonzentration droht. Maßstab ist die durchschnittliche Betriebsgröße in Niedersachsen, die stand jetzt (2026) bei rund 76 Hektar liegt. Bei Pachtgeschäften liegt die Grenze beim Vierfachen dieser Durchschnittsgröße, bei Kaufgeschäften beim Achtfachen und bei einem Kauf durch eine GbR beim Zehnfachen. Auch hier gilt: Es handelt sich nicht um eine starre Wachstumsgrenze. Wenn ein Flächenerwerb der Agrarstruktur dient, etwa um einen bestehenden Betrieb wirtschaftlich zu sichern, kann er genehmigt werden. Zudem wächst die Grenze mit der allgemeinen Entwicklung der Betriebsgrößen.

  1. Ziel: Regionale Betriebsstrukturen stärken

Darüber hinaus können Verträge versagt werden, wenn kein räumlicher Zusammenhang zwischen Betrieb und Fläche besteht. Damit sollen regionale Strukturen gestärkt und rein spekulative Flächenanhäufungen verhindert werden.

  1. Ziel: Außerlandwirtschaftliche Investor*innen ausbremsen

Ebenfalls vorgesehen ist die Versagung von Verträgen, wenn der Erwerb nicht im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Tätigkeit steht. Reine Kapitalanlagen ohne Bewirtschaftungsbezug sollen so ausgebremst werden.

Außerdem: Naturschutz- und Hochwasserschutzmaßnahmen bleiben weiterhin möglich; entsprechende Flächenkäufe für konkrete Projekte sind ausdrücklich zulässig.

Einwände

Gegen das Gesetz gibt es unterschiedliche Einwände. Kommunen befürchten einen erhöhten Prüfaufwand und zusätzliche Meldepflichten.  Dafür gibt es mehrere Neuerungen, so haben wir erstmals Geld für die Bereitstellung einer Softwarelösung zur Vereinfachung der Verfahren in den Haushalt eingestellt. Auch große Landwirtschaftsunternehmen äußern Kritik. Sie befürchten Einschränkungen beim Flächenerwerb, Wertverluste oder einen Eingriff in den freien Markt. Klar ist jedoch: Enteignungen sind nicht vorgesehen. Zudem bleibt ein „Notfallhebel“ erhalten, denn Erwerbe, die der Agrarstruktur dienen, können in der Regel genehmigt werden. Auch Wertsteigerungen bleiben möglich; die 50-Prozent-Grenze über dem Durchschnitt ist mehr als großzügig bemessen.

Weiteres Verfahren

Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Es wurde in den Landtag eingebracht und wird im Agrarausschuss beraten. Eine Unterrichtung durch die Landesregierung sowie eine Anhörung haben bereits stattgefunden. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages erarbeitet derzeit eine rechtliche Stellungnahme. Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen allerdings, dass vergleichbare Vorhaben nach Ausschussanhörungen gescheitert sind. Umso wichtiger ist es, dass in der Fläche weiter deutlich gemacht wird, warum dieses Gesetz gebraucht wird und dass nach dem ersten Kabinettsentwurf nicht nachgelassen wird.

Kernbotschaften

Im Kern geht es darum, den Ausverkauf unserer Böden zu stoppen. Landwirtschaft ist eben kein Spekulationsobjekt und kein Monopoly-Spiel. Zugang zu Land muss in erster Linie denjenigen offenstehen, die es tatsächlich bewirtschaften. Das Agrarstrukturgesetz ist deshalb im übertragenen Sinne die Mietpreisbremse für das Land, mit dem Ziel, bäuerliche Strukturen zu sichern, regionale Vielfalt zu erhalten und Boden wieder stärker an landwirtschaftliche Nutzung statt an reine Kapitalinteressen zu binden.