Antrag: Drohnen über Niedersachsen: Aufklären, Abwehren, Schützen

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen 131 Drohnensichtungen, u.a. in der Nähe von militärischen Einrichtungen und Energieversorgungsanlagen registriert – im Vergleich zu 70 Fällen im Jahr zuvor ein deutlicher Anstieg. In diesem Jahr wurden die Vorjahreszahlen bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich überschritten. Vorfälle in der Nähe Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) und sonstiger besonders schützenswerter Objekte und Einrichtungen häufen sich und sorgen zunehmend für Verunsicherung in der Bevölkerung.

Die Herkunft der Drohnen sowie die Identitäten der Drohnenführenden sind in einer Vielzahl der bekannten Fälle bislang größtenteils ungeklärt. Drohnen verfügen teilweise über einen erheblichen Steuerungsradius, sodass eine örtliche Nähe zwischen Sichtungsort und Aufenthaltsort einer drohnenführenden Person nicht gegeben sein muss.  Auffällig ist außerdem, dass einige gesichtete Modelle – wie bei Vorfällen in Hamburg und Bremerhaven – dem Anschein nach nicht frei im Handel erhältlich sind und militärischen Ursprungs sein dürften. Der Verdacht liegt nahe, dass es sich in Einzelfällen um gezielte Spionageaktionen im Auftrag fremdstaatlicher Akteure handelt.

Hierbei handelt es sich um eine hybride Bedrohung mit dem Ziel, den Staat zu destabilisieren bzw. Schwachstellen für Spionage-/Sabotageakte zu identifizieren und die Reaktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden zu erkunden. Dem Schutz vor solchen Bedrohungen muss daher höchste Priorität eingeräumt werden.

Immer wieder wird gefordert, verdächtige Drohnen zur Landung zu zwingen oder notfalls abzuschießen. Doch solche Maßnahmen bergen gerade in dicht besiedelten Gebieten erhebliche Risiken für die Zivilbevölkerung. Es braucht daher geeignete, ganzheitliche Maßnahmen, um Drohnen technisch an einem Überflug über KRITIS und sonstigen besonders schützenswerten Objekten und Einrichtungen zu hindern bzw. diese kontrolliert zu einer Landung zu zwingen und Drohnenführerinnen und
-führer zu lokalisieren.

Diese Entwicklung macht deutlich, dass Sicherheit heute weit über militärische Verteidigung hinausgeht. Der integrierte Sicherheitsbegriff rückt auch zivile Bereiche wie Energieversorgung, Kommunikation, Verkehr und öffentliche Gesundheit in den Fokus. Sicherheitsarchitektur muss daher umfassend gedacht und ressortübergreifend organisiert werden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf: Die Technik zur Drohnenabwehr muss weiterentwickelt werden, um KRITIS und sonstige besonders schützenswerte Objekte und Einrichtungen wirksam zu schützen und Spionage/Sabotage zu verhindern. Angesichts wachsender hybrider Bedrohungen ist gezielte und fortlaufende Forschung notwendig – für effektive, sichere und verantwortbare Abwehrstrategien, die der dynamischen technischen Entwicklung in diesem Bereich Rechnung trägt.

Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. die bereits bestehenden Maßnahmen für die Erforschung von Technologien zur Erkennung, Verifizierung und der Abwehr von gefährlichen Flugobjekten auszubauen,
  2. die Technologien für die Drohnenabwehr an den räumlichen Umgebungen von kritischen Infrastrukturen und sonstiger besonders schützenswerter Objekte und Einrichtungen sowie am aktuellen technischen Entwicklungsstand auszurichten, um die mit der Intervention verbundenen Gefahren besser einschätzen zu können,
  3. die Erkenntnisse des Forschungsprojekts CUSTODIAN und „Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit“ des DLR sowie der Fraunhofer Aktivitäten im Rahmen von SiUSpace und am Offshore Drohnen Campus in Cuxhaven in die Beurteilung von Gefahrenlagen und der Durchführung geeigneter Abwehrmaßnahmen miteinfließen zu lassen,
  4. eine landesweite Lageübersicht zu Drohnensichtungen in der Nähe Kritischer Infrastruktur und sonstiger besonders schützenswerter Objekte und Einrichtungen zu erstellen und kontinuierlich zu aktualisieren, um Muster zu erkennen und gezielte Gegenmaßnahmen einzuleiten,
  5. den Austausch zwischen Sicherheitsbehörden, Bedarfsträgern (wie Militär und Polizei) sowie Betreiberinnen und Betreibern von kritischer Infrastruktur und Forschungseinrichtungen zu intensivieren, um bestehende Schutzlücken zu schließen,
  6. den rechtlichen Rahmen auf Landes- und Bundesebene zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen bzw. sich für die Anpassung auf Bundesebene einzusetzen, um das gezielte Eingreifen – etwa durch Störung, Übernahme oder Abschuss – rechtssicher zu ermöglichen und die Sicherheitsbehörden in die Lage zu versetzen, automatisiert einen Rückschluss auf die Identität und den Standort der drohnenführenden Person zu erlangen,
  7. Verwaltungsvorschriften und -abkommen abzustimmen, die eine praktikable, rechtssichere und unkomplizierte Abwehr von Drohnen ermöglichen,
  8. zu prüfen, wie Drohnenabwehrteams bei der Polizei oder an anderer geeigneter Stelle eingerichtet und mit erforderlicher Technik, Personal sowie Schulung ausgestattet werden können, um im Ernstfall schnell reagieren oder diese auch präventiv – anlass- oder lagebezogen – einsetzen zu können,
  9. die zivile Notfallkommunikation in potenziell betroffenen Regionen zu verbessern, um die Bevölkerung bei Vorfällen zeitnah warnen und informieren zu können,
  10. sich im Bundesrat für die Priorisierung der Drohnenabwehr bei der Bundesförderung für KRITIS einzusetzen, um Betreiberinnen und Betreiber von kritischer Infrastruktur nicht mit den Kosten allein zu lassen,
  11. sich noch stärker für Präventions- und Aufklärungsarbeit einzusetzen, um unbedarfte und nicht-feindliche – aber unzulässige – Flugbewegungen, insb. im Nahbereich von KRITIS und sonstigen besonders schützenswerten Objekten und Einrichtungen, zu minimieren,
  12. sich für weitere Flugverbotszonen über kritischer Infrastruktur einzusetzen.

Begründung

Den möglichen Abwehrtechniken wie Hacken, Einsatz von Fangnetzen und Störsendern mangelt es an ausgearbeiteter Technik und erforderlicher Mobilität sowie kurzfristiger Verfügbarkeit, sodass sie die Drohnen nicht sicher und effizient ohne Kollateralschäden abwehren können. Die Folge davon ist eine derzeit stark begrenzte Einsatzfähigkeit und Wirksamkeit. Die Tests der Forschung müssen realitätsnäher verlaufen und an die Umstände der KRITIS angepasst werden. Das Projekt CUSTODIAN des DLR zielt auf die Abwehr von Drohnen durch Entwicklung von Technologien zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung gefährlicher Flugobjekte ab. Im Projekt „Echtzeitdienste für die Maritime Sicherheit“ des DLR wird am Standort Braunschweig zum Einsatz von Drohnen (Wasser, Unterwasser, Luft) für die Unterstützung von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im maritimen Bereich geforscht. Das Forschungsprojekt der Fraunhofer-Gesellschaft am Offshore Drohnen Campus im Steubenhöft Cuxhaven bezieht sich auf die Inspektion und Überwachung wichtiger maritimer Strukturen mittels Drohneneinsatz. Zudem betreibt die Fraunhofer-Gesellschaft das Projekt SiUSpace (Sicherer Drohnenbetreib im U-Space), um den sicheren Einsatz von Drohnen und die möglichen Abwehrmethoden zu erforschen. Dabei wird ein besonderer Fokus auf das Verhindern möglicher Gefährdung der Zivilbevölkerung gelegt und bei betroffenen Szenarien getestet. Die Ergebnisse dieser Forschungsobjekte sind relevant für die Beurteilung von Gefahren durch unbekannte Flugobjekte und dem Einsatz geeigneter Abwehrmethoden in der Nähe kritischer Infrastrukturen und sonstiger besonders schützenswerter Objekte und Einrichtungen.

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