Antrag: Wirtschaftsdünger und Reststoffe sinnvoll energetisch verwerten

Fraktion der SPD
Fraktion Bündnis 90 Die Grünen

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

Niedersachsen hat sich mit der Novelle des Klimagesetzes dazu verpflichtet, stufenweise die Treibhausgasemissionen zu senken um bis 2040 die Klimaneutralität zu erreichen. Dabei betreffen die ambitionierten Minderungsziele alle Sektoren, inklusive der Energie- und Landwirtschaft.

Durch die Nutzung und Optimierung von bestehenden Biogasanlagen können in Hinblick auf dieses Ziel mehrere förderliche Effekte zugleich erzielt werden. Neben der Stromerzeugung können Biogasanlagen im Energiesektor durch die Wärmebereitstellung und zur Biomethanerzeugung sowie zur Kraftstofferzeugung eingesetzt werden.  Die Landwirtschaft profitiert von der klima- und bodenschonenden Verwendung der organischen Reststoffe als Wirtschaftsdünger.

Sowohl der Strommarkt wie auch die Wärmeversorgung stehen vor einem tiefgreifenden Umbruch. Biogasanlagen können on-demand sowohl Wärme und auch Strom erneuerbar liefern und haben somit das Potential, für beide Sektoren gleichzeitig die Funktion eines Spitzenlastkraftwerks ausfüllen. Die Kommunen stehen vor der Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung, bei der eine Integration der bestehenden Biogasanlagen in dieser Funktion ein sinnvoller Bestandteil sein kann. Die Biogasanlagen müssen hierfür jedoch umgerüstet, flexibilisiert und mit geeigneten Speichern ausgestattet und an ein Wärmenetz angebunden werden.

Landwirtschaftliche Betriebe tragen seit Jahrzehnten mit großen Investitionen im Bereich der Solar-, Wind- und Biogaserzeugung konkret zum Klimaschutz bei und halten die Wertschöpfung im Energiesektor im ländlichen Raum. 

Ein verstärkter Einsatz von Wirtschaftsdünger und biogenen Reststoffen in Biogasanlagen, statt speziell angebauter Energiepflanzen wie etwa Mais, verbessert die einzelbetrieblichen Klimabilanzen niedersächsischer Höfe. Gleichzeitig leistet er für den gesamten Sektor einen wichtigen Beitrag zum effizienten Einsatz von Fläche und Rohstoffen und damit zum Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund ist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium bereits vor einigen Jahren in die Förderung des Projektes „Mehreinsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen“ eingestiegen.

Der Landtag begrüßt vor diesem Hintergrund, dass Niedersachsen schon im vergangenen Jahr mit der Task-Force Energiewende ein Gremium geschaffen hat, welches sich ganz konkret mit Erleichterung, Optimierungen und Vereinfachung von Genehmigungen in diesem Bereich befasst. So hat die Projektgruppe Bioenergie unter der Koordination des Landwirtschaftsministeriums die Aufgabe, Hemmnisse und Probleme zu identifizieren und Lösungsansätze zu entwickeln. Die Projektgruppe Bioenergie hat diesbezüglich mehrere Maßnahmenvorschläge herausgearbeitet, die sich größtenteils bereits in der Umsetzung befinden.

Der Landtag bittet die Landesregierung

  1. Betreiber*innen bestehender Biogasanlagen bei der Optimierung ihrer Abläufe weiter zu beraten und bei der Flexibilisierung im Bereich Einspeisung ins Erdgasnetz, Verstromung und Abwärmenutzung zu unterstützen,
  2. die Speicherung von Energie durch Biogas- und Wärmespeicherbau zu unterstützen, sodass gerade in Phasen in denen Sonne und Wind weniger Wärme und Elektrizität liefern, Energie aus Biogasanlagen bereitgestellt werden kann,
  3. sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung, agrarrechtlicher Regelungen, die die Nutzung von Wirtschaftsdüngern und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen als Biogassubstrate hemmen, einzusetzen,
  4. das Monitoring über den Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen im Rahmen der 3N-Biogas-Inventur und dem Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer (LWK) weiterzuführen und erforderlichenfalls zu intensivieren,
  5. vor dem Hintergrund der hohen Düngepreise, des Nährstoffeintrages in die Umwelt und dem Anspruch Kreisläufe innerhalb der Landwirtschaft geschlossen zu halten, Konzepte für die Umverteilung von Wirtschaftsdünger zu erarbeiten bzw. weiterzuentwickeln,
  6. bereits bestehende regionale Kooperation zwischen landwirtschaftlichen Betrieben und Biogasanlagenbetreibenden zu unterstützen und weiter auszubauen,
  7. Wege zu suchen, wie das NaProBio-Projekt (Nachhaltige Produktion von Biogas) vom 3N-Kompetenzzentrum über die Maßnahme Stadt.Land.ZUKUNFT hinausgehend weiter gefördert werden kann,
  8. zu prüfen, welchen Einfluss eine Investitionsförderung auf die stärkere Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Anlagen, die bisher mit nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo) betrieben wurden, hätte,
  9. sich für eine Steigerung der energetischen Nutzung von Bioabfällen einzusetzen, dafür auf eine der Kompostierung vorgeschaltete Vergärung in Biogasanlagen hinzuwirken und sich dem Bund gegenüber für die Schaffung eines geeigneten Rahmens für die technische Ertüchtigung und Transformation von Bestandsanlagen einzusetzen,
  10. eine Informationskampagne zu starten, die bei Anlagenbetreibenden über die Möglichkeiten zum Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen informiert und ausgewogen über die Vorteile der  Vergärung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt informiert,
  11. sich für Möglichkeiten zur Direkteinspeisung von Biomethan in Erdgasnetze einzusetzen,
  12. sich dafür einzusetzen, dass bestehende Biogasanlagen besser bei kommunalen Wärmelösungen berücksichtigt werden können,
  13. sich gegenüber dem Bund weiter für bessere Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb von Biogasanlagen mit Reststoffnutzung einzusetzen.

Begründung

Die Nutzung von Biogas leistet konstant einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Ziel muss es sein, die Netzdienlichkeit zu erhöhen, dafür müssen bestehende Biogasanlagen einerseits flexibilisiert werden um die Funktion eines Spitzenlastkraftwerks zu erfüllen und eine effiziente Wärmenutzung als Baustein der Wärmewende zu ermöglichen. Andererseits sollte die Nutzung von Rest- und Beiprodukten, wie etwa Wirtschaftsdünger, ausgebaut werden.  Eine Reduzierung der Flächen für den Energiepflanzenanbau ist erstrebenswert, auch um die Nahrungsmittelproduktion in Niedersachsen auf hohem Niveau auszubauen.

Seit Ende 2023 ist in Niedersachsen sichergestellt, dass der erstmalige oder verstärkte Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen den rechtlichen Verpflichtungen der Anlagenbetreiber zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten entspricht. Die Landesregierung hat diesbezüglich Vollzugshinweise und Vertragsvorlagen sowie Excelanwendungen auf der Seite der Düngebehörde und der LWK veröffentlicht.

Ökonomische Anreize können Einfluss auf den Wirtschaftsdüngereinsatz haben. Wichtig ist hier ein Monitoring, um die Akzeptanz und den Erfolg dieser nachhaltigen Praktiken zu bewerten. Die Intensivierung der Forschung im Bereich Wirtschaftsdünger und die Förderung regionaler Kooperationen tragen zur Entwicklung effizienterer Verarbeitungsmethoden bei.

Rechtliche Erleichterungen, wie die Überarbeitung der Niedersächsischen Bauordnung, fördern die Anpassung von Biogasanlagen. Bundesweite Regelungen zu Mindestverweilzeiten, Ausschreibungsmengen und Höchstwerten im EEG sollten auf ihre Auswirkungen auf Anlagen mit Wirtschaftsdüngereinsatz überprüft werden.

Finanzielle Förderung von Investitionen in NawaRo-Anlagen und eine Informationskampagne unterstützen den Übergang zu nachhaltigeren Biogasanlagen. Die Intensivierung der Beratungen zur Pflanzenkohle und Prozesswärme sowie eine bundesweite Initiative zur erleichterten Genehmigungsverfahren tragen dazu bei, innovative Ansätze in der Bioenergie zu fördern.

Diese Forderungen zielen darauf ab, einen umfassenden Rahmen für die verstärkte Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zu schaffen und dabei ökonomische, rechtliche und technologische Aspekte zu berücksichtigen.

Zurück zum Pressearchiv